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Grundbedingung für einen TOA ist die Teilnahmebereitschaft von Geschädigten und Beschuldigten. Geeignet für einen TOA sind Fälle, bei denen eine natürliche Person geschädigt und der Täter diesbezüglich eine Tatverantwortung übernimmt. Relevant erscheint der TOA z.B. bei Sachbeschädigung, schwerem Diebstahl, Betrug und insbesondere bei Körperverletzungsdelikten. |
Wem nützt die Arbeit der Waage?Die Waage bietet einen neutralen Rahmen, in dem die Konfliktparteien ohne besondere Formalitäten zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts gelangen können. Geschädigte können schnell und unbürokratisch eine Wiedergutmachung erhalten. Die persönliche Aussprache mit dem Beschuldigten kann ihnen die Verarbeitung des Geschehenen erleichtern und die Gefahr von Folgekonflikten reduzieren. Beschuldigte können die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und den angerichteten Schaden aktiv wiedergutmachen. Sofern ein Strafverfahren eingeleitet wurde, führt ein TOA zur Einstellung des Verfahrens oder zur Berücksichtigung der Ausgleichsleistung bei der Strafbemessung. Wie läuft eine Konfliktschlichtung ab?Die Vermittler sprechen zunächst jeweils getrennt mit beiden Seiten. Der TOA beinhaltet stets das Angebot zur Mediation, der Konfliktvermittlung im persönlichen Gespräch. Mitunter wünschen die Beteiligten aber andere (indirekte) Formen der Vermittlung. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, kommt es im Büro der Waage zu einem Treffen der Parteien unter Beisein der Vermittler. Die Betroffenen besprechen den Konflikt, dessen Ursachen und Folgen sowie die Möglichkeiten einer Einigung und Wiedergutmachung. Die Vermittler sind unparteiisch und garantieren einen fairen Ablauf des Gesprächs. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Betroffenen selbst. Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird von den Vermittlern überprüft. Die Waage arbeit im Bereich ATA/TOA nach den anerkannten TOA-Standards. OpferfondsDie Waage unterhält einen aus Bußgeldern und Spenden gespeisten Opferfonds, aus denen zum Schadensersatz verpflichtete Personen zinslose Darlehen erhalten können, die unmittelbar an die geschädigten Personen ausbezahlt werden. Mit den Schuldnern werden individuell angemessene Rückzahlungsbedingungen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeiten vereinbart.
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