WAAGE Hannover e.V.

Gemeinnützige Schlichtungs- und Mediationsstelle
Staatlich anerkannte Gütestelle und Ausgleichsstelle

Faire Streitlösung ohne Gericht!

Vor Gericht streiten kostet viel Geld und bringt selten den gewünschten Erfolg. Die gemeinnützige Schlichtungs- und anerkannte Gütestelle Waage Hannover bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitregelung an.
Eine Konfliktschlichtung ist natürlich kein Allheilmittel. Nicht jeder Streitfall kann außergerichtlich erledigt werden. Aber in bislang über 8000 Fällen konnten wir erfolgreich vermitteln. Das Angebot der Waage ist besonders geeignet bei Konflikten im persönlichen Umfeld, z.B.

  • in der Familie
  • in der Nachbarschaft,
  • zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden
  • Handwerkern und Auftraggebern (Privatpersonen)
  • in der Schule (Lehrer – Schüler – Eltern),
  • bei (Gruppen-, Team-)Konflikten z.B. in Vereinen und öffentlichen Einrichtungen.

Das gemeinnützige Vermittlungsangebot der Waage ersetzt keine Trennungs- und Scheidungsmediation oder die Konfliktbearbeitung in und zwischen Unternehmen (Wirtschaftsmediation).

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 Jeder Bürger kann die Dienstleistungen der Waage in Anspruch nehmen. Ein Anruf genügt. Sie erhalten in einem ersten Informationsgespräch kostenlos Informationen über die Möglichkeiten, sowie über den Ablauf und Nutzen einer einvernehmlichen Konfliktschlichtung. Im Gespräch mit ausgebildeten Mediatoren können Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Klärung oder Lösung des Konfliktes erörtern. Im Rahmen dieser Konfliktberatung entscheiden Sie dann, ob es zum Versuch einer einvernehmlichen Konfliktschlichtung/ Mediation kommen soll. Sie können eine solche Beratung/ Schlichtung selbstverständlich jederzeit abbrechen.

Die Waage Hannover bietet seit dem Jahr 1992 Personen, die miteinander in Konflikt geraten sind, eine kompetente Konfliktberatung und außergerichtliche Streitschlichtung/Mediation an. Die Waage ist ein gemeinnütziger Verein und vom Niedersächsischen Justizministerium als staatlich anerkannte Gütestelle zugelassen. Das Vermittlungsverfahren in der Waage folgt den Regelungen anerkannter Mediationsstandards bzw. der vom Justizministerium anerkannten Güteordnung, --> hier:.

Den Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens finden Sie hier -->
(Antrag ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Waage Hannover senden oder bei der Geschäftsstelle abgeben)  

Mit Wirkung vom 1.1.2010 schreibt das Nds. Gesetz zur Einführung der obligatorischen aussergerichtlichen Streitschlichtung (Nds. Schlichtungsgesetz) verpflichtend die Durchführung eines aussergerichtlichen Einigungsversuch insb. in nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. wegen Überhang von Sträuchen und Büschen oder nach dem Nds. Nachbarrechtsgesetz) sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre vor. Nach § 1 Abs. 5 des Nds. Schlichtungsgesetzes besteht die Möglichkeit, den Versuch einer einvernehmlichen Konfliktklärung vor einer anerkannten Gütestelle wie der Waage Hannover durchzuführen (--> vgl. NSchlG). Die Wage Hannover bietet aber das Güteverfahren zur einvernehmlichen Regelung nicht nur in nachbarrechtlichen, sondern in einer Vielzahl von anderen Streitgkeiten im sozialen Nahraum (keine Trennungs- und Scheidungs oder eine Wirtschaftsmediation in bzw. zwischen Unternehmen) an. Lassen Sie sich informieren. Ein Anruf genügt.

Ziel der Streitschlichtung ist eine verbindliche und in die Zukunft weisende Vereinbarung. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Die Angebote der Waage (Mediation, Güteverfahren) sind freiwillig. Wir bieten einen neutralen und fairen Rahmen, in dem Menschen ohne besondere Formalitäten zu einer einvernehmlichen Regelung ihres Streits gelangen können.

Das Güteverfahren (mit dem u.a. Verjährungsfristen gehemmt werden) muss durch schriftlichen Antrag eingeleitet werden (vgl. § 2 Waage Güteordnung). Liegt die schriftliche Zustimmung der anderen Partei noch nicht vor, so stellt die Waage den Antrag der Gegenpartei zu mit der Einladung, binnen zwei Wochen schriftlich die Zustimmung zur Durchführung des Güteverfahrens zu erteilen und ggf. Wünsche, insbesondere im Hinblick auf Ort und Zeit der Durchführung des Verfahrens, mitzuteilen.

Durch die Einleitung eines Güteverfahrens bei der Waage Hannover kann die Verjährung von Rechtsansprüchen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags durch die Waage e.V. ) gehemmt werden. Aufgrund des bei der Waage von den Parteien durchgeführten Güteverfahrens kann bei dem Amts- bzw. Landgericht Hannover eine vollstreckbaren Ausfertigung der abschließenden Vereinbarung (Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 ZPO) eingeholt werden.

Die Antragsgebühr beträgt im Güteverfahren 25 €. Die Kosten für das Verfahren richten sich nach dem Gegenstandswert bzw. bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten nach Zeitaufwand bei einem Stundensatz von 30 € (vgl. im Einzelnen § 9 GO). Die Kosten werden i.d.R. von den Parteien je zur Hälfte getragen.

Entsprechendes gilt für ein Mediationsverfahren, das anders als das Güteverfahren nur durch beide Parteien gemeinsam initiiert werden kann. Ein solches Schlichtungsverfahren/Mediation (max. 2 Termine) kostet 150 €.

Besonderes Kennzeichen der gemeinnützigen Schlichtungsstelle Waage ist, dass es zu einem Teil auf dem freiwilligen Engagement ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger basiert. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mediatoren der Waage verfügen über eine anerkannte Mediationszusatzausbildung von mindestens 200 Std. und sind in die kontinuierliche Fortbildung und Supervision der Waage eingebunden. Unsere Mediatoren sind unparteiisch, zur Verschwiegenheit verpflichtet und garantieren den fairen Ablauf des Einigungsversuchs.

 Lärchenstraße 3, 30161 Hannover      

 Telefon: 0511 / 3 88 35 58

 Fax: 0511 / 3 48 25 86           

 email: Waage-Hannover@t-online.de

Mediation Hannover