WAAGE Hannover e.V.

Gemeinnützige Schlichtungs- und Mediationsstelle
Staatlich anerkannte Gütestelle und Ausgleichsstelle

Faire Streitlösung ohne Gericht!

Vaterehre - Ein Beispiel für einen gescheiterten Fall in der Waage

Ein türkischer Beschuldigter schlug einem albanischem Mann mit der Faust auf die Nase. Die Nase war gebrochen. Auslöser der Auseinandersetzung waren der 10jährige Sohn des Beschuldigten und  sein Klassenkamerad. Die Kinder machten Klingelstreiche und belästigten damit den Geschädigten, der gerade für seine LKW - Führerscheinprüfung lernte. Er war bereits einmal durchgefallen und stand nun unter besonderem Druck. Die Prüfung sollte am nächsten Tag stattfinden.

Nachdem die Kinder nicht mit dem Klingeln aufhörten lief der Geschädigte die Treppe hinunter und konnte die Jungs schnappen. Er hielt beide am Kragen fest und zog sie so gegeneinander, dass sie offenbar mit den Köpfen zusammenschlugen. Der türkische Junge weinte. Der albanische Mann fragte wo seine Eltern wären. Daraufhin zeigte der türkische Junge zu dem gegenüberliegenden Cafe. Der Albaner ging mit den Kindern im Haltegriff in das Cafe und fragte, wem diese Kinder gehörten. Dabei rief der türkische Junge seinem Vater zu, dass er soeben von dem albanischem Mann geschlagen wurde. Ohne zu fragen ging der türkische Vater auf den Albaner zu und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Der Geschädigte wehrte sich nicht, sondern rief die Polizei und erstattete Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft machte den Vorschlag, den Fall über den Täter-Opfer-Ausgleich abzuwickeln. Beide Beteiligte waren dazu bereit. In einem Vermittlungsgespräch stritt der Geschädigte ab, die Jungs vorher geschlagen bzw. mit den Köpfen aneinander geschlagen zu haben. Er konnte jedoch den türkischen Vater verstehen, der aufgebracht reagierte, als sein Sohn ihm zurief, dass er geschlagen wurde. Trotzdem meinte der Geschädigte, dass der Beschuldigte überreagiert hätte und forderte deswegen eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 2000,- € . In dem Betrag sollten neben einem Schmerzensgeld auch die verlorenen Kosten der gegangenen Führerscheinprüfung enthalten sein, die er mit der gebrochenen Nase nicht habe durchführen können. Dadurch habe er auch noch kein Geld als Fahrer verdienen können.

Der türkische Vater räumte als Beschuldigter ein, dass er überreagiert habe, bat jedoch um Verständnis. Er würde immer wieder so reagieren, wenn jemand seinem Sohn etwas tun würde, sagte er. Dieser Punkt führte zu einer längeren Diskussion zwischen den Beteiligten.

Abschließend war der Beschuldigte bereit, ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,- € für die gebrochene Nase zu bezahlen. Dieser Betrag schien nach der ADAC Schmerzensgeldtabelle als für ihn angemessen. Er wollte jedoch nicht die restlichen 1500,- € für die nicht durchgeführte Führerscheinprüfung mit den negativen Folgen zahlen.

Da sich die Beteiligten in diesem Punkt nicht einigen konnten, brach der Vermittler den das Mediationsgespräch ab und erklärte den Fall als gescheitert, da die Parteien sämtliche andere Lösungsvorschläge abgelehnt hatten.

Die Rückmeldung an die Staatsanwaltschaft lautete, dass beide Beteiligten grundsätzlich zu einem Ausgleich bereit waren,  sich auch zu einem Vermittlungsgespräch getroffen und eine intensive Aussprache über den Vorfall geführt hatten. Beide konnten sich jedoch in der Höhe der finanziellen Wiedergutmachung nicht einigen. Die StA berücksichtigte bei Ihrer Entscheidung über den Fortgang bzw. die Beendigung des Strafverfahrens das ernsthafte Bemühen des Beschuldigten und stellte den Fall ein.

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